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Meine Nachbarschaft: Auf dem Ried

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Fitnessecke im Bonifatiuspark

31.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2025, OM 7675 entstanden aus Vorlage: OF 639/12 vom 15.10.2025 Betreff: Fitnessecke im Bonifatiuspark Der Magistrat wird gebeten, im Bonifatiuspark an geeigneter Stelle, das heißt, ohne den Charakter des Parks zu verändern, eine Boulderwand und eine Calisthenics-Anlage für junge Erwachsene und Erwachsene aufzustellen. Begründung: Der Wunsch der Bürger nach Möglichkeiten, im Freien Sport zu treiben, wird immer häufiger geäußert. Wiederholt wurde auch im Ortsbeirat danach gefragt. Auf dem Riedberg bietet sich der Bonifatiuspark für solche Aktivitäten an. Dieser Park ist flächenmäßig so groß, dass ein Areal für solche Einrichtungen und Geräte eingerichtet werden kann. Vor allem der Wunsch nach einer Boulderwand wurde wiederholt geäußert. Im Raum Kalbach-Riedberg gibt es keine Boulderwand für junge Erwachsene und Erwachsene, obwohl dieser Klettersport äußerst beliebt ist. Eine zweite Calisthenics-Anlage in Verbindung mit dieser Boulderwand auf dem Riedberg würde dieses Sportangebot im Bonifatiuspark vervollständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-BeckerStraße in Nieder-Eschbach

24.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7581 entstanden aus Vorlage: OF 385/15 vom 04.10.2025 Betreff: Gefahrlose Nutzung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, umgehend für eine Überprüfung und Sicherung der Rollschuhbahn an der Heinrich-Becker-Straße in Nieder-Eschbach zu sorgen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Bahn frei von Reißnägeln und anderen gefährlichen Gegenständen genutzt werden kann. Eine gefahrlose Nutzung der Sport- und Freizeitflächen ist im Interesse der gesamten Bevölkerung und insbesondere der Kinder und Jugendlichen, die die Rollschuhbahn aufsuchen. Begründung: Im Bereich der städtischen Rollschuhbahn wurde ein privates Schild angebracht, das auf die mögliche Anwesenheit von Reißnägeln hinweist. Dies stellt eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer dar. Neben dem Risiko von Stürzen können insbesondere Verletzungen an den Füßen und Infektionen entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Straßenlaternen vollständig erfassen

20.10.2025 · Aktualisiert: 05.11.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2025, OF 635/12 Betreff: Straßenlaternen vollständig erfassen Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgenden Brief an die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH zu senden: Sehr geehrte Damen und Herren, im Ortsbezirk 12 Kalbach-Riedberg gibt es eine Reihe von Straßenlaternen, die in ihrem Online-Tool zur Störungsmeldung (https://www.srm-rheinmain.de/de/stoerungsmeldung/frankfurt) nicht erfasst sind. Dadurch ist es Bürgerinnen und Bürgern nicht möglich, etwaige Störungen zu melden und somit werden diese Störungen auch nicht oder nur mit großer Verzögerung behoben. Bitte ergänzen Sie daher die folgenden Straßenlaternen und prüfen Sie auch deren Funktion: 1. Auf dem Riedbergplatz vor dem Haus Riedbergplatz 1 (2 Laternen) 2. Vor dem Jugendhaus Riedberg (1 Laterne) 3. An der Friedrich-Karl-Klausing-Straße, zwischen Hausnummer 2-8 und dem Kätcheslachpark (4 Laternen) 4. An allen Fußgängerüberwegen über die Carl-Hermann-Rudloff-Allee: a) östlich der Einmündung Lucy-Hillebrand-Straße (2 Laternen) b) östlich der Einmündung Hans-Poelzig-Straße (2 Laternen) c) östlich des Kreisels Graf-von-Stauffenberg-Allee (2 Laternen) Mit freundlichen Grüßen Ulrike Neißner Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg Begründung: Die genannten Straßenlaternen sind teils seit längerem defekt und ihre Störung kann nicht gemeldet. Hinweise auf diesen Missstand über die Meldeplattform sowie per E-Mail an die SRM waren leider wirkungslos. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 635/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg

05.09.2025 · Aktualisiert: 12.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7353 entstanden aus Vorlage: OF 378/15 vom 19.08.2025 Betreff: Erhalt und Nutzung des Schotterwegs, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, als Rettungsweg Eine ortsansässige Familie hat in Eigeninitiative und Eigenleistung einen Schotterweg geschaffen, der unter anderem über städtische Grundstücke (Flur 1, Flurstücke 564 und 565, sowie Flur 5, Flurstück 637/2) führt. Dieser Weg stellt eine wertvolle infrastrukturelle Ergänzung dar, insbesondere im Hinblick auf seine mögliche Nutzung als Rettungsweg. Der Magistrat wird deshalb darum gebeten, 1. den angelegten Schotterweg, der von der Deuil-La-Barre-Straße direkt zum Schwimmbad führt, zu erhalten, 2. diesen Weg offiziell als Rettungsweg für Einsatzfahrzeuge zum Schwimmbad, zum Sportplatz und zu den Tennisplätzen anzuerkennen und freizugeben und 3. die rechtliche und bauliche Absicherung dieses Weges sicherzustellen. Begründung: Bei größeren Veranstaltungen im Schwimmbad und auf den Sportstätten (Sportplatz und Tennisplätze) an der Heinrich-Becker-Straße ist der dort vorhandene Rettungsweg regelmäßig zugeparkt oder nicht frei zugänglich, was im Ernstfall zu erheblichen Verzögerungen für Rettungskräfte führen kann. Die Nutzung des alternativ bereits bestehenden Schotterwegs würde eine zuverlässige Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge sicherstellen. Darüber hinaus würde sie die Anwohnerinnen und Anwohner der Heinrich-Becker-Straße 19 und 20 deutlich entlasten, da weniger Durchfahrtsverkehr und Blockaden vor ihren Grundstücken zu erwarten wären. Der Schotterweg ist bereits vorhanden, verkehrstauglich und würde ohne größeren finanziellen oder baulichen Aufwand eine wichtige Funktion übernehmen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern

05.09.2025 · Aktualisiert: 27.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG NiederEschbach e. V.

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“

20.10.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4683 entstanden aus Vorlage: OF 264/15 vom 05.10.2023 Betreff: Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei" Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Niedereschbach zwischen den Hausnummern 60 und 30 als "Anlieger frei" mit " Radfahrerinnen und Radfahrer frei" auszuweisen. Begründung: Wiederholt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner darüber beschwert, dass sich Lkws in der Biegung der Straße Alt-Niedereschbach festgefahren haben. Dies führte in der Konsequenz mehrmals zu Schäden an Immobilien (insbesondere Hausnummer 34) und zu Parkschäden. Zudem behindert es die Durchfahrt für Auto- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer. Weiterhin ist gerade diese Biegung der Straße aufgrund der schlechten Einsehbarkeit und des hohen Radverkehrsaufkommens ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mit einem "Anlieger frei"-Schild können sowohl Lkws mit Lieferungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die Müllabfuhr, Besucherinnen sowie Besucher und Kundinnen bzw. Kunden der diversen Geschäfte die Straße nutzen, während gleichzeitig Eigentum und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 234/15 vom 31.05.2023 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße der Kleider- und Schuhcontainer sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplätze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2229 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der HeinrichBeckerStraße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen

17.02.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3574 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 31.01.2023 Betreff: Warnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Warnschilder im Bereich des Parkplatzes am Sportplatz und am Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße aufzustellen, die die Besucherinnen und Besucher darauf hinweisen und davor warnen, dass es bei Hochwasser zur Überflutung des Bereichs kommen kann. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Durch den Klimawandel verstärkt sich das Problem jedoch zunehmend. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fließt bei Regen fast wasserfallartig durch den Stadtteil. Innerhalb sehr kurzer Zeit kommt es dann zur Überflutung. Geparkte Fahrzeuge können bei Hochwasser volllaufen. Davor sollten die Menschen gewarnt werden. Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürgern ist das Problem der Überflutung des Parkplatzes am Sportplatz und Schwimmbad weitestgehend bekannt. Allerdings besuchen auch Menschen den Sportplatz und das Schwimmbad, denen die Problematik nicht bekannt ist. Diese sollten davor gewarnt werden, dass ihre Autos bei Hochwasser dort besser nicht stehen sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen

04.11.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 18.10.2022 Betreff: Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Ein Anfang September vom Vereinsring angefragtes Angebot zur Höhe der dann anfallenden zusätzlichen Kosten wurde jedoch bisher nicht beantwortet. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ sollte eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen

07.10.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2845 entstanden aus Vorlage: OF 174/15 vom 21.09.2022 Betreff: Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen Der Magistrat wird gebeten, an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam die Renaturierung des Eschbachs und die Schaffung von Retentionsräumen auf Bad Homburger Gebiet zu ermöglichen. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. 2011 wurde dann die Brücke zwischen Heinrich-Becker-Straße und Auf dem Ried neu gebaut. Das Wasser staut sich hier bei Regen schnell zurück, sodass der umliegende Bereich komplett überflutet wird. Deshalb war die Brücke in den Folgejahren immer wieder Thema in den Sitzungen des Ortsbeirats. In einer Stellungnahme des Magistrats, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird vom Magistrat immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen." Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Magistrat endlich Verantwortung übernehmen sollte, um die Bürger zu schützen. Der Bach muss renaturiert werden und es müssen Retentionsräume, also seitlich des Gewässers gelegene Flächen, geschaffen werden. Dies kann jedoch nicht nur auf Nieder-Eschbacher Gemarkung geschehen. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch Nieder-Eschbach. Bad Homburg ist in der Pflicht, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar nicht so viel Wasser im Ortsbezirk 15 ankommt. Es wird Zeit, dass der Magistrat hier tätig wird und eine gemeinsame Lösung mit Bad Homburg sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 93 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 409 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2846 entstanden aus Vorlage: OF 175/15 vom 20.09.2022 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker- Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Begründung: Durch Starkregen bedingte Vorkommnisse in Nieder-Eschbach am 14.09.2022 wurden in kurzer Zeit Wohneinheiten und Autos beschädigt. Ferner bestand auch Gefahr für Anwohner, Fußgänger und Fahrradfahrer. Ein Hochwasserschutzkonzept für Nieder-Eschbach ist sofort erforderlich. Derzeit lassen die aktuelle Wetterlage im Taunus und Nieder-Eschbach den Pegel am Eschbach intensiv und schnell ansteigen. Bei hohem Wasserstand ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden, gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seiner Zeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat, respektive den Ortsgerichtsvorsteher, auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahren sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, der Magistrat hat Sorge dafür zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Das heißt auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen wird der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. (Quelle: Privat, 14.09.2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 85 Aktenzeichen: 79 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße

03.03.2022 · Aktualisiert: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 123/15 Betreff: Reparatur des Eingangsbereichs zum Mahnmal in der Leo-Tolstoj- Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem zuständigen Amt in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Instandsetzung des Eingangsbereichs zum Mahnmal gegenüber der Leo-Tolstoj-Straße 7 zu veranlassen. Begründung: Einer der Steine ist herausgebrochen und muss befestigt werden, gleichzeitig sollten die übrigen Steine auf festen Sitz geprüft werden. (Bild Dr. J. Poloczek, 23.02.2022) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 123/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wartung der Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach

11.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2022, OM 1605 entstanden aus Vorlage: OF 103/15 vom 20.01.2022 Betreff: Wartung der Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die Abflussrohre mit Rückschlagklappe am Eschbach entlang der Heinrich-Becker-Straße auf Funktionsfähigkeit zu prüfen und ggf. zu reparieren oder zu ersetzen. Begründung: In der letzten Sitzung des Ortsbeirates 15 teilten die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtentwässerung Frankfurt am Main und des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit, dass solche Abflussrohre in gewissem Maße eine Überschwemmung der Straße und des anliegenden Parkplatzes verringern sollen. Offenbar ist ein solches Rohr nicht mehr funktionsfähig, weil die Rückschlagklappe zerbrochen und in den Bach gefallen ist, wie das unten stehende Bild zeigt. (Bild von Martin Miller 15. Januar 2022) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1736 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32

OF (Antrag Ortsbeirat)

Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach

15.12.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 95/15 Betreff: Entschärfung der Hochwassersituation am Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Situation des Hochwassers am Eschbach durch folgende Maßnahme entschärft werden kann. Auf der dem Sportplatz zugewandten Seite ist zwischen Straße und Bach ein kleiner Damm, so dass das durch die Fehlkonstruktion der Brücke angestaute Wasser auf den Parkplatz und nicht zurück in den Bach fließt. Unterbricht man den Damm an ein oder zwei geeigneten Stellen, kann das Wasser zurück in den Bach fließen und überschwemmt nicht Parkplatz und Keller der anliegenden Häuser. (genauer Ort: Heinrich Becker Straße, zwischen Brücke zu Auf dem Ried und Parkplatz des Schwimmbads) Begründung: Gegen den Willen des Ortsbeirates wurde an der o.g. Stelle eine falsch dimensionierte Brücke gebaut, die den Erfordernissen nicht gerecht wird. Durch die beschriebene einfache Maßnahme kann die Situation verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 15 am 14.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 95/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7)

26.11.2021 · Aktualisiert: 22.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 entstanden aus Vorlage: OF 92/15 vom 23.11.2021 Betreff: Installation eines Umlaufgitters auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) Der Magistrat wird gebeten, auf der Leo-Tolstoj-Straße (Höhe Hausnummer 7) statt des Pollers ein geeignetes Umlaufgitter zu errichten, welches den Fahrradverkehr abbremst und die Durchfahrt für größere u. a. motorisierte Fahrzeuge verhindert. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass ein Durchkommen von Personen mit Rollstühlen, Rollatoren, Kinderwagen, Lastenfahrrädern u. ä. noch möglich bleibt. Die Belange der Feuerwehr müssen natürlich berücksichtigt werden. Begründung: Vor einigen Jahren wurde an dieser Stelle das Umlaufgitter abgebaut, da für Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollatoren, Kinderwagen usw. kaum ein Durchkommen war. Stattdessen steht jetzt an dieser Stelle ein Poller, der bedauerlicherweise auch für ein zügiges Durchkommen von Fahrradfahrern und motorisierten Fahrzeugen sorgt. Dadurch kommt es immer wieder zu brenzligen Situationen zwischen dem fahrenden und dem laufenden Verkehr. Auf diesem Teilstück existiert kein Gehweg und durch das ursprüngliche Umlaufgitter sollten genau solche Situationen verhindert werden. Dort wohnen viele Familien mit kleinen Kindern, weshalb ein Teil der Straße regelmäßig von spielenden Kindern genutzt wird (ein Bürgersteig existiert dort nicht). Viele Radfahrer zeigen hierfür kein Verständnis und rasen ohne Rücksicht zu nehmen einfach hindurch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7

23.11.2021 · Aktualisiert: 02.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2021, OF 93/15 Betreff: Pfosten in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unverzüglich die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund des Brandschutzes und der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen, etc.) zu beseitigen und eine vorschriftenkonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen Begründung: Der Pfosten ist aus unbekannten Gründen einbetoniert. Dies dürfte nicht vorschriftsgemäß sein, da der Pfosten ohne Flexen oder andere gewaltsame Methoden nicht mehr zu entfernen ist. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle jedoch dringend notwendig. Die Feuerwehr mag im Einsatzfall noch eine Flex mit sich führen, andere Einsatzfahrzeuge wie Polizei oder Rettungswagen indessen nicht. Die bevorstehende Adventszeit mit viel Kerzenlicht erfordert ein zügiges Handeln. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 26.11.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 93/15 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach

03.09.2021 · Aktualisiert: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 604 entstanden aus Vorlage: OF 51/15 vom 12.08.2021 Betreff: Sachstand: Multiresistente Keime im Eschbach Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat in regelmäßigen Abständen (viermal im Jahr) über die Belastung des Eschbachs mit multiresisten und anderen Keimen sowie Medikamentenrückständen zu informieren; 2. an zwei exponierten Stellen (kleiner Wasserfall an der Heinrich-Becker-Straße, Nähe Mühlgraben sowie Jägersteg) am Eschbach Schilder aufzustellen, auf denen auf die Belastung des gesamten Eschbachs mit multiresisten und anderen Keimen sowie Medikamentenrückständen und auf das bestehende Badeverbot im gesamten Verlauf des Eschbachs hingewiesen wird; 3. die Verhandlungen mit der Stadt Bad Homburg über die Aufrüstung der Kläranlage, die für die nächsten Jahre geplant ist, wieder aufzunehmen mit dem Ziel, solche Reinigungsstufen zu installieren, dass multiresistente Keime nicht in den Eschbach austreten. Begründung: Die Gefährdung durch multiresistente und andere Keime sowie Medikamentenrückstände besteht weiterhin, deswegen wünscht der Ortsbeirat regelmäßige Informationen über den Sachstand. An den oben angegebenen Stellen wurden badende Kinder beobachtet, die sich somit aus Unkenntnis erhöhter Gefahr aussetzten. Die Ursache der Verseuchung kann durch Installation einer vierten Reinigungsstufe in der Kläranlage Ober-Eschbach beseitigt werden. Darüber sollte mit dem Magistrat von Bad Homburg verhandelt werden, nachdem der erste Versuch gescheitert war. "Das vom BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) geförderte Verbundprojekt Hy-Re-KA erforscht seit 2016 bereits die Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser. ... Die vierte Reinigungsstufe dient dem Rückhalt von Antibiotikaresten. Eine fünfte Reinigungsstufe ist in Planung; diese soll antibiotikaresistente Bakterien entfernen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 66 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 53 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz

03.09.2021 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2021, OM 603 entstanden aus Vorlage: OF 50/15 vom 16.08.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Hochwasserschutz am Eschbach im Bereich der Brücke zum Sportplatz Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Brücke, die über den Eschbach am Ende der Straße Auf dem Ried zur Heinrich-Becker-Straße/Sportplatz führt, zu ergreifen. Begründung: Die durch Starkregen bedingten Vorkommnisse ungeahnten Ausmaßes an der Ahr werfen Fragen zum Hochwasserschutz auch im Bereich des Eschbachs auf. Derzeit lassen die aktuellen Wetterlagen auch die Pegel am Eschbach steigen. Bei hohem Wasserpegel ist an der Brücke immer wieder zu beobachten, dass sich das Wasser vor der Brücke staut, weil Äste, Laub, Unrat etc. an der Brücke hängen bleiben und sich aufstauen. Hierdurch bedingt tritt das Wasser schneller aus dem Bett des Eschbachs und überflutet die anliegenden gewässernahen Flächen und Liegenschaften. Bei anhaltendem Starkregen ist daher zu befürchten, dass hierdurch auch die Keller der anliegenden Gebäude geflutet, das Erdreich aufgeweicht und Grund weggespült werden könnte. Im Rahmen des Neubaus der Brücke wurde diese zu tief gebaut. Bereits seinerzeit wurde der Magistrat durch den Ortsbeirat respektive den Ortsgerichtsvorsteher auf die Problematik der Brückenarchitektur im Hinblick auf den Hochwasserschutz aufmerksam gemacht. Die Einwände wurden indessen nicht weiter beachtet und die Brücke fertiggestellt. Dass Hochwasserlagen keine abstrakte, sondern sehr konkrete Gefahr sind, hat das Hochwasser im Januar 2003 gezeigt. Die Stadt unterliegt beim Bau und Erhalt von baulichen Anlagen der Verkehrssicherungspflicht, d. h. die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die Rechte anderer Personen (Eigentum) oder sogar Gefahren für Leib und Leben ausgehen. Daher wird auch aus Gründen der Vermeidung von Haftungsfragen der Magistrat aufgefordert, sich umgehend um den Hochwasserschutz - insbesondere an dieser neuralgischen Stelle - am Eschbach zu kümmern. Der Magistrat wird insoweit aufgefordert, sich umgehend mit den hierfür zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 65 Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des Vorentwurfs

11.06.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 288 entstanden aus Vorlage: OF 22/15 vom 16.05.2021 Betreff: Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn; Vorstellung des Vorentwurfs Vorgang: OM 7045/21 OBR 15; ST 836/21 Der Magistrat wird gebeten, den vom Fachamt erstellten Vorentwurf zur Einrichtung einer öffentlichen Fitnessanlage (Bezirkssportanlage) und Errichtung einer Skaterbahn noch in der letzten Sitzung vor den Sommerferien am 02.07.2021, hilfsweise spätestens in der ersten Sitzung nach den Sommerferien am 03.09.2021 dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Stellungnahme vom 12.04.2021, ST 836, sehr, in der es heißt, dass die ämterübergreifende Abstimmung abgeschlossen sei. Jetzt ist es an der Zeit, dass die konkrete Planung dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt wird. Der Stellungnahme ist zu entnehmen, dass das Vorhaben auf der Bezirkssportanlage im Bereich der derzeitigen Rollschuhbahn weiterverfolgt werden soll. Hier würden eine Skateranlage und eine Fitnessanlage nebeneinander Platz finden. Der öffentliche Zugang sei über die Heinrich-Becker-Straße gewährleistet. Mit den konkreten Planungen könne ab April 2021 begonnen werden. Sobald ein Vorentwurf und eine Kostenschätzung vorlägen, werde das Fachamt den Ortsbeirat darüber informieren und dabei auch einen Zeitplan zur Realisierung vorlegen. Es ist nun an der Zeit, diese Vorplanung dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel sollte sein, dass die komplette Anlage nach Freigabe der Mittel und Ausschreibung sowie Bau im Frühjahr 2022 fertiggestellt ist und der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7045 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 836 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1637 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof

25.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 17/15 Betreff: Zwei weitere Transportwagen für den Nieder-Eschbacher Friedhof Vorgang: OIB163/13 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließe: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, zwei weitere Transportwagen incl. Andockstationen für den Nieder-Eschbacher Friedhof (gleiches Modell wie OIB 163 vom 24.5.2013) zur Aufstellung an dem Friedhofseingang "Budapester Straße/Leo-Tolstoj-Straße" bereitzustellen. 2. Aus dem Budget des Ortsbeirats wird ein Betrag von EUR 1.800,00 für die Anschaffung bereitgestellt. Transportwagen mit Aufschrift "Friedhof" Fotos: Beate Lamb Begründung: Um nicht von dem einen Ende des Friedhofs zum anderen Ende laufen zu müssen, wäre es eine Erleichterung, insbesondere für unsere älteren Mitbürger, diese auch an dem Eingang Budapester Straße/ Leo-Tolstoj-Straße bereitzustellen. Die vorhandenen beiden Friedhofswagen werden gerne und oft für den Transport von Blumenerde, Blumenschmuck, Gartengerät, etc. genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 24.05.2013, OIB 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 16 2021 Die Vorlage OF 17/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung des Skaterplatz in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße

25.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2021, OF 15/15 Betreff: Sanierung des Skaterplatz in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße Vorgang: EA 13/20 OBR15; ST 1052/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bereits in der nächsten Ortsbeiratssitzung am 02.07.2021 das im Mai 2020 angekündigte Konzept zur Aufwertung der Rollschuh- bzw. Skateranlage an der Heinrich-Becker-Straße dem Ortsbeirat 15 vorzustellen, um eine zügige Abstimmung hierüber, mit dem Ziel, die Neugestaltung noch im Jahr 2021 umzusetzen, zu ermöglichen. Begründung: Grundlage dieses Antrages ist die Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1052/20, beruhend auf dem Antrag des Ortsbeirats 15 vom 01.01.2020, OF 255/15. In dieser Stellungnahme kündigte der Magistrat die Erarbeitung eines Konzeptes an und teilte mit, die Haushaltsmittel für eine Neugestaltung seien vorhanden. Die Dringlichkeit der Umsetzung ergibt sich aus den Folgen der Corona-Pandemie für unsere Kinder und Jugendlichen. Den durch Kontaktbeschränkungen, teilweisen und temporären Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen verursachten psychischen und physischen Problemen könnte durch einen attraktiven Outdoortreffpunkt mit der Möglichkeit sportlicher Aktivitäten begegnet werden. Nach dem Stand der Aerosol-Forschung ist die Ansteckungsgefahr im Freien minimal. Da eine Impfung von Kindern bis 12 Jahre noch nicht in Sicht und die Zulassung des Impfstoffs für 12 bis 15 -Jährige für Juni 2021 ebenfalls noch nicht sicher ist (vgl https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-impfung-kinder-risiko -interview-stiko-100.html), bleiben Treffpunkte im Freien für Kinder und Jugendliche nach wie vor die präferierte Möglichkeit, Kontakte zu pflegen und sich körperlich zu bewegen, ohne sich erhöhten Ansteckungsrisiken auszusetzen. Eine Neugestaltung der Skateranlage sollte daher zügig erfolgen, um eine Nutzung noch in diesem Jahr zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1052 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 15/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Skateranlage an der Heinrich-Becker-Straße

10.05.2021 · Aktualisiert: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 25/15 Betreff: Skateranlage an der Heinrich-Becker-Straße Vorgang: EA 13/20 OBR 15; ST 1052/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Sportamt und das Grünflächenamt damit zu beauftragen, die Aufwertung der Skateranlage an der Heinrich-Becker-Straße im Ortskern von Nieder-Eschbach zeitnah zu vollziehen. Haushaltsmittel sind laut ST 1052 vorhanden. Dem Ortsbeirat wird das Konzept zeitnah vorgestellt; pandemiebedingt schon vorab schriftlich. Begründung: Der Ortsbeirat hat vor mehreren Jahren den Wunsch der Jugendlichen aus Nieder-Eschbach aufgegriffen und setzt sich wiederholt für eine Aufwertung der Skateranlage ein. Bisher wurde der Wunsch des Ortsbeirates leider nicht umgesetzt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 17.01.2020, EA 13 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1052 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 25/15 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges

18.09.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 24.08.2020 Betreff: Straße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges 1a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über den Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. 1b) Gleiches soll im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg Im Weidenfeld und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradlern auf ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die oft unangemessene, zu schnelle Fahrweise von Freizeitradrennfahrerinnen und Freizeitradrennfahrer, zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn will der Ortsbeirat daher alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zu mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wegen solche Piktogramme bereits angebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken an der Bezirkssportanlage

14.02.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5757 entstanden aus Vorlage: OF 261/15 vom 30.01.2020 Betreff: Parken an der Bezirkssportanlage Vorgang: EA 11/06 OBR 15; ST 1848/07 Der Magistrat wird gebeten, in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Randstreifen an der Bezirkssportanlage Parkgelegenheiten (Schaffung von ein Meter tiefen Parkbuchten in den nutzbaren Zwischenräumen durch Wegnahme des maroden Drahtzauns) einzurichten. Dazu soll das Gelände hinter dem Zaun einbezogen werden. Bild 1: B. Lamb Bild 2: B. Lamb Blick Richtung Parkplatz am Schwimmbad Blick Richtung Tennisanlage Begründung: Im Sommer 2018 brannte es in der Leo-Tolstoj-Straße. Die Berufsfeuerwehr wollte über die Heinrich-Becker-Straße zufahren. Dies war aber nicht möglich, da im Freibad wie auch auf der Bezirkssportanlage im Sommer Hochbetrieb ist und jedweder Platz zum Parken genutzt wird. Die Randstreifen an der Bezirkssportanlage (Autos parken schräg am Zaun) als auch gegenüber an der Eschbach waren zugeparkt und die Feuerwehr konnte nicht zum Einsatzort gelangen. Dies soll in der Zukunft nicht mehr passieren und Rettungskräfte sollten Einsatzorte ungehindert erreichen können. Bereits am 03.11.2006 wurde hierzu die Vorlage EA 11 beschlossen. Bezüglich der darauf erfolgten Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1848, fast ein Jahr später, dass die Errichtung von Stellplätzen nicht möglich sei, ist auf Folgendes hinzuweisen: Eine durchgehende Grünfläche mit Bäumen besteht nicht mehr. Es sind nur noch zwei Bäume am Anfang der Bezirkssportanlage vorhanden (Bild 1). Ein erheblicher Eingriff in den Wurzelraum ist also nicht mehr zu befürchten. Man könnte die Parkbuchten so anlegen, dass die Fundamente der Beleuchtungs- und Flutlichtanlage und der Kabeltrasse unberührt bleiben, indem man die Parkbuchten in die Zwischenräume legt. Sofern moniert wird, die Herstellungskosten stünden in keinem Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen, ist auszuführen, dass der Nutzen darin bestünde, dass Menschen und Sachgüter durch Einsatzkräfte vor Gefahren geschützt als auch gerettet werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 03.11.2006, EA 11 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1848 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1081 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 320 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung der Rollschuh- bzw. Skateranlage Heinrich-Becker-Straße (Bezirkssportanlage)

17.01.2020 · Aktualisiert: 29.07.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5590 entstanden aus Vorlage: OF 256/15 vom 20.12.2019 Betreff: Aufwertung der Rollschuh- bzw. Skateranlage Heinrich-Becker-Straße (Bezirkssportanlage) Der Magistrat wird aufgefordert, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats, vor den Sommerferien 2020, ein klares Konzept für die Aufwertung, Neugestaltung und den attraktiven Um- bzw. Ausbau der Rollschuhanlage in der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach vorzulegen, im Übrigen die Mittel hierzu aus dem vorhandenen Haushalt zu reservieren und nach Zustimmung der Planung durch den Ortsbeirat die baulichen Maßnahmen zeitnah noch in 2020 ausführen zu lassen. Begründung: Der vorhandene alte Rollschuhplatz in der Bezirkssportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße wird aufgrund seiner mangelhaften, äußert geringen Ausstattung sowie einem sanierungsbedürftigen Belag von den meisten Kindern und Jugendlichen, die bei einem angemessenen Angebot gerne den Platz nutzen würden, derzeit als unattraktiv angesehen, sodass die Nutzung des Platzes bisher äußerst gering ist. Der Platz an sich, welcher sich neben sportlichen Aktivitäten auch als eine Stätte der Kommunikation und Begegnung für die jungen Leute eignen würde, schreit nach einer Aufwertung, zumal es in Nieder-Eschbach kaum Aufenthaltsmöglichkeiten für Jugendliche gibt. Bisherige Vorstöße seitens des Ortsbeirats, die Rollschuhanlage im Sinne der jugendlichen Nutzer attraktiver zu gestalten, zu sanieren und mit zahlreichen attraktiven Elementen auszustatten, wurden leider in den letzten Jahren seitens der beteiligenden Ämter nicht umgesetzt. Eine Situation, die so auf Dauer nicht weiter akzeptiert werden kann. Hier muss dringend etwas passieren. Die Anlage soll unverzüglich nach einer zeitnahen vorgelegten Planung mit einem überzeugenden Gestaltungskonzept aufgewertet werden mit dem Ziel, dass dann für die Jugendlichen ein entsprechendes optimiertes Nutzungsangebot bereits baulich in 2020 geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 922 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2020/21 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Skater-Platzes in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße

01.01.2020 · Aktualisiert: 31.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2020, OF 255/15 Betreff: Haushalt 2020/21 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung des Skater-Platzes in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße Der Skater-Platz in der Heinrich-Becker-Straße befindet sich seit Jahren in einem schlechten Zustand, wird aber gleichwohl von Jugendlichen mit Skates und Fahrräder genutzt. Allerdings bedarf seine Oberfläche dringend der Sanierung sowie die dort aufgestellten Skate-Objekte der Erneuerung ggfs der Erweiterung. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen, im Haushalt 2020/21 ausreichend Gelder für die (Boden-)Sanierung des Skater-Platzes in der Heinrich-Becker-Straße für die Erneuerung/Erweiterung der Skater-Geräte einzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 13 2020 Die Vorlage OF 255/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte

06.11.2019 · Aktualisiert: 26.11.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2019, OF 245/15 Betreff: Runder Tisch zur vorübergehenden Umgestaltung der Ortsmitte In der letzten Sitzung des Ortsbeirats wurde das Thema "Glascontainer und illegale Sperrmüllablagerungen in Nieder-Eschbach" diskutiert. Besonders der Container an der Alte Hofgasse/Deuil-La-Barre-Straße scheint ein Ärgernis zu sein. Bevor ein neuer Standort bei einer Begehung festgelegt wird, sollte sich der Ortsbeirat Gedanken machen, wie der Ortsmittelpunkt generell gestaltet werden kann, bis die endgültige Umgestaltung erfolgt. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass evtl. noch Jahrzehnte ins Land gehen werden, bis die Feuerwehr einen neuen Standort im Baugebiet "Am Eschbachtal" gefunden haben wird und mit der endgültigen Umgestaltung des Ortsmittelpunkts begonnen werden kann. Aus diesem Grund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen runden Tisch "Vorübergehende Umgestaltung des Ortsmittelpunkts Nieder-Eschbach" einzuberufen. Teilnehmer an diesem runden Tisch sollten auf alle Fälle Vertreter der im OBR vertretenen Parteien sein, aber auch Vertreter der Anwohner und der Geschäftsleute rund um den Ortsmittelpunkt (Deuil-La-Barre-Straße / Alt-Niedereschbach), der evangelischen Kirche, des Heimat- und Geschichtsvereins, der Feuerwehr und auch Vertreter des Straßenverkehrsamts. Ziel des runden Tisch soll es sein, Ideen für eine attraktivere Gestaltung des Ortsmittelpunkts zu entwickeln, die im Vorgriff auf die spätere "große Umgestaltung" schon jetzt umgesetzt werden können, um Aufenthaltqualität und Attraktivität zu erhöhen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 22.11.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 245/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ertüchtigung der Skater-Bahn an der Heinrich-Becker-Straße und Erweiterung der Zahl der Skater-Elemente

14.06.2019 · Aktualisiert: 14.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4747 entstanden aus Vorlage: OF 216/15 vom 27.05.2019 Betreff: Ertüchtigung der Skater-Bahn an der Heinrich-Becker-Straße und Erweiterung der Zahl der Skater-Elemente Die Skater-Bahn befindet sich seit Jahren in einem vernachlässigten Zustand und wird nicht gepflegt. Trotzdem wird sie von vielen Jugendlichen genutzt, obwohl diese sich auch über den Zustand beschweren. Der Magistrat wird aufgefordert, - die Skater-Bahn baldmöglichst einer Grundreinigung zu unterziehen und Unebenheiten im Belag zu beheben, - (mindestens) zweimal jährlich eine Reinigung der gesamten Fläche vorzunehmen, - zwei bis drei weitere Skater-Elemente zu installieren. Sollte sich bei der Grundreinigung ergeben, dass der Bodenbelag erneuert werden muss, ist dies in die Planung aufzunehmen. Begründung: Die Skater-Bahn liegt außerhalb der Bebauung im Freiflächenbereich direkt an einer öffentlichen Straße und ist dadurch gut erreichbar. Sie wird von Jugendlichen gut genutzt. Sie ist auch die einzige öffentliche Fläche für Jugendliche im Kern von Nieder-Eschbach, auf der sie ihren (altersbedingten) Bewegungsdrang jederzeit ausleben können. Leider ist auch zu beobachten, dass auch Eltern ihre Kinder zu den Bahnen nach Nieder- Erlenbach und Kalbach/Gewerbegebiet fahren, da die dortigen Anlagen in einem besseren Zustand sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2019, ST 1907 Aktenzeichen: 52 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09. Grün-und Freiflächen Projektförderung für investive Maßnahmen in KTZV und KGV hier: Investitionszuschuss zur Sanierung des Daches vom Vereinsheim des KTZV NiederEschbach

19.11.2018 · Aktualisiert: 03.12.2018

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.11.2018, OF 182/15 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09. Grün-und Freiflächen Projektförderung für investive Maßnahmen in KTZV und KGV hier: Investitionszuschuss zur Sanierung des Daches vom Vereinsheim des KTZV Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die grundlegende Sanierung in Dach und Fach des sturmgeschädigten- und altersbedingt bereits an mehreren Stellen beschädigten Daches am Vereinsheim der Kleintierzuchtanlage Nieder-Eschbach werden dem Kleintierzuchtverein Nieder Eschbach (Anlage Heinrich-Becker-Straße/ Kattergasse) für diese investive Maßnahme zum Erhalt und Ausbau des Bestandes aus den vorhandenen Mitteln in 2018 (Übertrag) und 2019 insgesamt Euro 10.000,-- aus der Haushaltsstelle Nr. 5.001814 als einmaliger Zuschuss bereitgestellt. Begründung: Durch einige Stürme/Unwetter in den letzten Jahren (zuletzt der Sturm Friederike) sind, neben der bereits altersbedingten Abnutzung des Dachgebälks, mittlerweile mehrere Schäden am Dach des Vereinsheimes innerhalb der Kleintierzuchtanlage des KTZV Nieder-Eschbach aufgetreten, die trotz wiederkehrender notdürftiger Reparaturen jetzt eine komplette Sanierung des gesamten Daches notwendig machen. Die Regenundurchlässigkeit ist an vielen Stellen des Daches auf Dauer nicht mehr gegeben und führt zwangsläufig kurz- bis mittelfristig auch zu Schäden in der Innenausstattung, was es zu vermeiden gilt. Die Mitglieder des sehr engagierten Vereins haben bereits vieles in Eigenleistung am Haus repariert und zum Erhalt und Betrieb der Anlage beigetragen. Der Neubau des Daches am Vereinsheim ist jedoch finanziell derzeit nicht in der Gesamthöhe der Kosten zu stemmen. Vor diesem Hintergrund und zum Erhalt der Anlage, welche im Übrigen auch ein reizvoller und schöner Naherholungsausflugsort in Nieder-Eschbach ist, ist ein investiver Baukostenzuschuss in Höhe von 10.000,-- Euro eine sinnvolle Unterstützungsmaßnahme von Seiten der Stadt. Die komplette Dachsanierung ist dann im Frühjahr 2019 vorgesehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 23.11.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 205 2018 Die Vorlage OF 182/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze

10.08.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3467 entstanden aus Vorlage: OF 161/15 vom 24.07.2018 Betreff: Brandschutzkonzept für Nieder-Eschbach: Mögliche Probleme bei Brandbekämpfungen und dazu denkbare Optimierungsansätze Der Magistrat wird gebeten, in eine der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 15 in 2018 Vertreter der Branddirektion Frankfurt am Main zu entsenden, um Auskunft über den Brandschutz (sowohl vorbeugender Brandschutz als auch Einsatzkonzepte) in Nieder-Eschbach zu erteilen und Fragen der Ortsbeiratsmitglieder und interessierter Bürger in der Bürgerfragestunde zu beantworten. Auch ein leitender Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr Nieder-Eschbach ist zur entsprechenden Sitzung mit einzuladen. Hintergrund ist der Brand eines Wohnhauses in Nieder-Eschbach am 22. Juni 2018, bei dem neben der vollständigen Zerstörung des betroffenen Hauses auch angrenzende Nachbarhäuser zu Schaden gekommen sind. Im Nachgang dessen kam es innerhalb des Stadtteils (sowie im Internet) zu lebhaften Diskussionen, inwieweit die bauliche Situation innerhalb des Stadtteils die Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert hätten. In Bezug auf den angesprochenen Wohnhausbrand am 22. Juni 2018 bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der folgenden Fragestellungen: Gemäß Schilderung mehrerer Beobachter wollte ein Feuerwehrfahrzeug zur Anfahrt der Einsatzstelle den Durchgangsweg Alt-Niedereschbach Richtung Leo-Tolstoj-Straße verwenden, konnte aber aufgrund des kürzlich erst angebrachten, nicht umklappbaren Pfostens in der Mitte des Weges diesen nicht passieren. 1. Sieht die Branddirektion Bedarf, diesen Pfosten durch einen durch die Einsatzkräfte umlegbaren Pfosten zu ersetzen? 2. Haben die baulichen Maßnahmen an dieser Stelle die Einsatzkräfte maßgeblich behindert? Nach Schilderung mehrerer Beobachter konnte ein zweites Drehleiterfahrzeug erst spät zur Einsatzstelle hinzustoßen, da aufgrund der baulichen Gegebenheiten (zu kleine/enge Brücke über den Eschbach) bzw. durch die Parksituation (Auf dem Ried) ein Durchkommen zur Einsatzstelle nicht möglich war. 3. Wie beurteilt die Branddirektion vor diesem Hintergrund die Breite der Brücke über den Eschbach in Höhe der Budapester Straße? 4. Wie kann verkehrlich und ggf. baulich (Brücke) sichergestellt werden, dass die Straße Auf dem Ried auch von Drehleiterfahrzeugen passiert werden kann? Sieht die Branddirektion diesbezüglich Anpassungsbedarf bei der Durchsetzung der bestehenden Parkverbote? 5. Es wird berichtet, dass die Berufsfeuerwehr Frankfurt erst spät am Einsatzort eingetroffen ist. Wie steht es um die Einhaltung der Hilfeleistungsfristen im Stadtteil Nieder-Eschbach? Darüber hinaus ergeben sich folgende allgemeine Fragen zum Brandschutz in Nieder-Eschbach: 6. Wie stellt sich das Brandschutzkonzept der Stadt Frankfurt für Nieder-Eschbach im Allgemeinen dar? Was beinhaltet dies im Allgemeinen und speziell für Nieder-Eschbach? 7. Ist Nieder-Eschbach hinsichtlich der Löschwasserversorgung ausreichend aufgestellt? Gibt es Optimierungsbedarf und wenn ja, wo (Straße/Gebiet)? Neben der bereits beschriebenen Parksituation in der Straße Auf dem Ried gibt es noch weitere Straßen in Nieder-Eschbach, bei denen es bei normalen Verkehrsbedingungen unmöglich scheint, dass Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehr diese erreichen. Hierzu zählen beispielsweise auch die Straßen Zum Eschbachsteg, Bathgartenweg, Wilhelm-Flögel-Ring sowie Günter-Vogt-Ring. 8. Unternimmt die Feuerwehr Frankfurt auch in Stadtteilen wie Nieder-Eschbach Begehungsfahrten mit den Drehleiterfahrzeugen, wie dies beispielsweise im Innenstadtbereich praktiziert wird? 9. Wenn ja, wie wird die Situation in den angesprochenen Bereichen durch die Branddirektion eingeschätzt? 10. Gibt es aus Sicht der Feuerwehr in Nieder-Eschbach (bauliche) Problemzonen oder Hindernisse, die beseitigt werden sollten? Wo sieht die Feuerwehr in Frankfurt und Nieder-Eschbach generell einen Optimierungsbedarf (Vorschläge, deren Lösung Zug um Zug umgesetzt werden könnten)? Begründung: Die Anregung stellt ausdrücklich keine Kritik seitens des Ortsbeirates am Einsatz der Rettungskräfte im Zuge des beschriebenen Brandereignisses in Nieder-Eschbach dar. Der Berufsfeuerwehr Frankfurt ist es gemeinsam mit den Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren aus Nieder-Eschbach sowie diverserer weiterer Stadtteile gelungen, dass das Feuer nicht auf umliegende Objekte übergegriffen hat. Nichtsdestotrotz haben sich danach (teilweise heftige) Diskussionen und Behauptungen über den Brandschutz in Nieder-Eschbach ergeben, die nicht unkommentiert stehen bleiben sollten. Unabhängig davon dankt der Ortsbeirat den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften der Feuerwehr und der Rettungsdienste vor Ort für ihren vorbildlichen und stetigen Einsatz für die Allgemeinheit und besonders für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils und in Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2169 Aktenzeichen: 37 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kinder bemalen Mülleimer

23.01.2018 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2656 entstanden aus Vorlage: OF 473/1 vom 03.01.2018 Betreff: Kinder bemalen Mülleimer Auf dem Riedberg haben Kinder einer Kindertagesstätte Mülleimer, die an Bus- und U-Bahn-Haltestellen und im Umfeld der Einrichtung hängen, ganz nach ihren eigenen Ideen angemalt. Die von Kindern gestalteten Abfallbehälter ersetzen die Standardabfallbehälter, fallen auf und lenken so die Aufmerksamkeit auf das Thema Müll. Die Kinder haben damit ihr Umfeld mit gestaltet; für das Thema Müll im öffentlichen Raum werden so auch die Kleinen sensibilisiert. In Anbetracht der Vermüllung des öffentlichen Raums, der vielen Beschwerden, die in Gallus und Europaviertel über Müll rund um Parkbänke, Haltestellen, auf Spielplätzen etc. laut werden, bieten sich die unterschiedlichsten Maßnahmen an. Es ist sinnvoll, bereits kleine Kinder an die Verantwortung für ihr Umfeld heranzuführen. Da die Abfallbehälter durch die bunte Bemalung mit Kinderzeichnungen gut auffallen, landet vielleicht mehr Müll in den Behältern als auf dem Boden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. mit den zuständigen Ämtern und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) die Möglichkeit abzustimmen, Kindereinrichtungen im Gallus (z. B. diversen Kitas und Einrichtungen zur Schulkinderbetreuung/Horte, Jugendhaus, Mehrgenerationenhaus) die Materialien zur Gestaltung von Müllbehältern zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit der Beteiligten zum erfolgreichen Abschluss des Projekts sicherzustellen; 2. den finanziellen Rahmen und die Fördermittel, die hier stadtintern und VGF zur Verfügung stehen, zu klären und bei fehlenden Komplementärmitteln mit einer detaillierten Kostenaufstellung auf den Ortsbeirat zuzugehen; 3. zu ermitteln, welche Müllbehälter im Rahmen einer solchen Aktion ersetzt und welche zusätzlich installiert werden könnten; als Örtlichkeiten bieten sich z. B. an: Frankenallee zwischen Galluswarte und Rebstöcker Straße, Haltestellen der Buslinie 52, Lotte-Specht-Park (Sitzbänke), Tel-Aviv-Platz, Gleisfeldpark, Bushaltestellen in der Kleyerstraße. Begründung: Über das Bemalen und sich Befassen mit Müllbehältern und dem Thema Müll wird dieses Thema auch kleinen Kindern nahegebracht. Vielen Kindern fehlt auch die Anleitung, Müll nicht im öffentlichen Raum zu entsorgen und sie ahmen oft schlechte Vorbilder nach, die Abfall einfach fallen lassen. Ein Lerneffekt bei kleinen Kindern stellt sich leichter ein als ein Umlernen im Erwachsenenalter. Durch die auffälligen Behälter wird sich vielleicht auch manch ein Erwachsener bewusst, dass Abfälle gesammelt und entsorgt und nicht auf Straßen oder in Grünanlagen gehören. In Anbetracht der wachsenden Vermüllung und Verwahrlosung des öffentlichen Raums sollten alle Möglichkeiten genutzt werden, dem entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 835 Aktenzeichen: 79 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Heinrich-Becker-Straße im Bereich der Freizeitgärten, der Kleintierzuchtanlage und des Schützenhauses

19.05.2017 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1630 entstanden aus Vorlage: OF 97/15 vom 02.05.2017 Betreff: Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Heinrich-Becker-Straße im Bereich der Freizeitgärten, der Kleintierzuchtanlage und des Schützenhauses Der Magistrat wird aufgefordert, eine Erweiterung der Straßenbeleuchtung mit der Installierung von drei bis fünf einfachen Straßenlampen in der Heinrich-Becker-Straße im Abschnitt zwischen "Eschbacher Wehr" und "An den Kaskaden" und der Kurve nahe dem Schützenhaus vorzunehmen. Hinsichtlich der Stromzufuhr in diesem Außenbereich ist beispielsweise alternativ zu einer Belieferung über Stromleitungen die Möglichkeit einer davon unabhängigen Nutzung über eigenständigen Solarstrom an den Straßenlaternen zu prüfen und ggf. mit Blick auf die Kosten dann so umzusetzen. Als vordringliche Standorte für die Straßenlampen gelten die Kreuzungsbereiche "An den Kaskaden" hin zu den Freizeitgärten, zum Vereinshaus der Kleintierzuchtanlage (bei "de Gickel") und am Ende der Straße beim Vereinshaus des örtlichen Schützenvereins. Begründung: Diese Straße ist in diesem Abschnitt unbeleuchtet und gerade in Nachtzeiten sehr dunkel. Da dieser Abschnitt im Außenbereich von vielen Naherholungssuchenden und Besucherinnen und Besuchern der angrenzenden Gärten, Vereinshäuser und Anlagen auch in den Nachtstunden genutzt wird, wäre neben dem Sicherheitsaspekt für alle Verkehrsteilnehmer eine bessere Ausleuchtung von Vorteil. Vor dem Hintergrund, dass vor einigen Jahren die Erweiterung der Straßenbeleuchtung aus Kostengründen abgelehnt wurde, jedoch zwischenzeitlich die Frequentierung dieses Abschnittes durch immer mehr Nutzer gestiegen ist, und auch seither neue Möglichkeiten der Energiegewinnung und der Stromversorgung von Lampen etc. existieren, sollte unter Prüfung kostengünstiger Alternativen die Erweiterung der Straßenbeleuchtung hier durchgeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 91 52

OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach

02.05.2017 · Aktualisiert: 31.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 98/15 Betreff: Aufstellung von drei Hundekotbeutel-Spenderstationen in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Aus dem Ortsbeiratsbudget werden ausreichende Mittel in Höhe von zusammen (geschätzt) ca. 500,00 Euro zum Erwerb und Aufstellung von drei Hundekotbeutel - Spenderstationen bereitgestellt. Die Aufstellung der Spender soll an folgenden Standorten vorgenommen werden. a) Leo-Tolstoj-Straße an der Einmündung zum Weg "Im Weidenfeld" b) am Ende des bebauten Bereiches Nieder-Eschbacher Stadtweg c) Urseler Weg (westlich der Homburger Landstraße) Bebauungsende- Übergang zum landwirtschaftlichen Weg Die Betreuung der Stationen (Nachbestückung von Beuteln) übernimmt die örtliche NABU-Gruppe. Begründung: Der NABU Nieder-Eschbach betreut bereits seit Jahren recht intensiv und erfolgreich zwei Spender entlang des Naturlehrpfades, welche sehr gut angenommen werden. Die o.g. Standorte hin zu den landwirtschaftlichen Flächen und Freizeitgärten sind bei Hundegassigeher/Innen beliebte Strecken. Der Bedarf an Hundekotspendern wurde bereits des Öfteren festgestellt und eine Aufstellung angeregt. Die Aufstellung ist jedoch mangels Betreuung / Absage seitens der Stadt /FES bisher nicht weiter verfolgt worden. Der NABU hat sich indes in einem kürzlich geführten Gespräch seitens ihrer Vorsitzenden für die Betreuung drei weiterer Hundekotbeutelspenderstationen in Nieder-Eschbach bereit erklärt. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Engagement mit der Bereitstellung der Mittel für den Kauf und Einbau der Spenderstationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 19.05.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 94 2017 Die Vorlage OF 98/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Halteverbot zwischen den Einfahrten „Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9“ zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte

20.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2017, OF 80/15 Betreff: Halteverbot zwischen den Einfahrten "Alt-Niedereschbach Nr: 7 und 9" zu den Parkplätzen der Verbrauchermärkte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten das Straßenverkehrsamt zu bitten durch geeignete Maßnahmen (Beschilderung oder Schraffierung) ein Parken zwischen den Einfahrten zu verbieten. Begründung: Diese Ein-/Ausfahrten werden nicht nur von Kunden-Pkw, sondern auch vom Lieferverkehr benutzt. Es ist immer wieder zu beobachten, dass sich Lieferwagen dort festfahren, wenn dort ein Fahrzeug steht. Es würde nur 1 Stellplatz wegfallen ,aber größere Probleme auch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 10.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 80/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lindenbäume im Bereich des Friedhofs LeoTolstojStraße/Ecke Budapester Straße

19.10.2016 · Aktualisiert: 09.11.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2016, OF 57/15 Betreff: Lindenbäume im Bereich des Friedhofs Leo-Tolstoj-Straße/Ecke Budapester Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten, mit dem Grünflächenamt/Friedhofsamt eine Ortsbegehung mit Teilnahme der anliegenden Bürger Leo Tolstoi Straße Ecke Budapester Straße zu vereinbaren, um Möglichkeiten der Abhilfe zu besprechen. Begründung: Im Bereich Leo Tolstoi Straße Ecke Budapester Straße stehen an der Friedhofsgrenze fünf Lindenbäume, die zur Blütezeit die umliegenden Grundstücke mit Blütenstaub verunreinigen. Im Herbst werden die gleichen Grundstücke/Anlieger durch starken Laubbefall beeinträchtigt. Da die Straßen, durch die FES in dieser Zeit auch nicht zufriedenstellend gereinigt werden, besteht in diesem Bereich eine erhebliche Rutschgefahr, auch für Fußgänger. Die Regenablaufrinnen der Häuser müssen mehrfach gereinigt werden um den Ablauf zu ermöglichen. Für die Anrainer bedeuten diese Reinigungsarbeiten erhebliche Mehrkosten, gerade für ältere Mitbürgern kein zufriedenstellender Zustand. Hier muss für die Anwohner dringend eine Lösung gefunden werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 57/15 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU (= Ablehnung)

Partei: FREIE_WÄHLER

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Ideen

Idee
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Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung

06.12.2020

Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.

Idee
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U-Bahnschienen Begrünung

12.05.2020

Auf dem Riedberg sind die Schienen natürlich begrünt. Rechts und links der Schienen wachsen Büsche und Blumen. Das wäre für die hässliche Eschersheimer Landstasse ein Segen.

Idee
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Mehr Parkbänke / Sitzgelegenheiten

14.02.2017

Hallo, in unserem schönen Stadtteil Nieder-Eschbach könnte man mehr Parkbänke/Sitzgelegenheiten neben den Eschbach aufbauen. Es gibt einige stellen, wie z.B. das Ende von "Zum Eschbachsteg" , dort würde perfekt eine Bank mit Ausblick auf den Eschbach reinpassen.